JUGENDSCHUTZ / MINDERJÄHRIGE

Kinder bis einschließlich 11 Jahren haben freien Eintritt zum Feuertal Festival!

1.1. Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

1.2. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

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