FOTO & VIDEO

Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen.

Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise.

Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

Handkameras, sowie nicht professionelle Digitalkameras können gerne mitgenommen und benutzt werden – der Gebrauch von Spiegelreflexkameras ist allerdings nur mit vorheriger (Presse-) Akkreditierung möglich.

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